Nahrung ist im Winter nur spärlich vorhanden. Die kurzen Tage bieten zudem wenig Gelegenheit zur Nahrungsaufnahme. Die Fortbewegung bei hoher Schneelage ist erschwert und zehrt an den Kräften. Bei extremer Kälte (durchschnittlich -10°C auf 2000 m ü. M.) müssen die Wildtiere die langen Wintermonate überstehen. Energiesparen ist darum oberstes Gebot. Respektiere deine Grenzen!
Wildtiere haben vielfältige Strategien entwickelt, um den Energieverbrauch möglichst tief zu halten:
- ein isolierendes Winterfell oder Federkleid;
- das Aufsuchen von geschützten Unterständen oder Höhlen;
- passives Aufwärmen an der Sonne;
- reduzierte und kraftsparende Fortbewegung;
- das Absenken der Körpertemperatur.
Am wichtigsten ist es jedoch für alle Wildtiere, nicht gestört zu werden, denn Stress und Flucht verbrauchen viel Energie.
Respektiere deine Grenzen – aber wie?
4 Regeln die etwas bewegen:
- Wildruhezonen und Wildschutzgebiete beachten
- Im Wald auf Wegen und bezeichneten Routen bleiben
- Waldränder und schneefreie Flächen meiden
- Hunde an der Leine führen – ins besondere im Wald
Wildruhezonen und Wildschutzgebiete
Wildruhezonen
Der Zweck von Wildruhezonen ist der Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vor übermässiger Störung durch die Freizeitaktivitäten des Menschen. Sie sind ein rechtliches Instrument der Nutzungslenkung und dienen dazu, die Aktivitätsräume von Mensch und Tier zeitlich und/oder räumlich zu entflechten.
Wildruhezonen dürfen während bestimmter Jahreszeiten oder in Einzelfällen während des ganzen Jahres nicht oder nur beschränkt zur Ausübung von Freizeitaktivitäten genutzt werden, z. B. unter Einhaltung eines Weggebots. Es gibt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen.
Wildschutzgebiete
Der Zweck von Wildschutzgebieten ist der Schutz und die Förderung wildlebender Säugetiere und Vögel sowie ihrer Lebensräume. In diese Kategorie fallen die eidgenössischen Jagdbanngebiete.
Neben der Jagd ist auch die Freizeitnutzung eingeschränkt: Schneeschuhlaufen, Skitouren und andere Wintersportarten sind nur auf ausgewiesenen Routen («erlaubten Wegen») zugelassen, und Hunde sind im Wald an der Leine zu führen. Für die Durchführung von sportlichen oder anderen gesellschaftlichen Anlässen braucht es eine kantonale Bewilligung.
Wildschutzgebiete können durch Wildruhezonen mit weiter reichenden Einschränkungen überlagert sein. Bei einer Übertretung würdest du dich strafbar machen (Strafanzeige, Ordnungsbusse).
Finde die interaktive Karte und alle Details dank der Kampagne „Respektiere deine Grenzen“